Unsere Leistungen

Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung). Wir verwalten eine Eigentümergemeinschaft auf Grundlage des Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG), der notariellen Teilungserklärung und der Beschlüsse der Gemeinschaft. Hierbei erstellen wir z.B. den Wirtschaftsplan und die Abrechnung, führen die Eigentümerversammlung durch, führen die Beschluss-Sammlung, verwalten die Gelder und sorgen für eine ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums.

Mietverwaltung. Hier gehört einem Eigentümer die Immobilie und unsere Hausverwaltung regelt für den Vermieter sämtliche Belange der Vermietung. Dazu gehören z.B. der Abschluss eines Mietvertrages mit einem Mieter, die Erstellung der Nebenkostenabrechnung oder bei Reparaturen und Instandhaltung die Beauftragung von Handwerkern.

Sondereigentumsverwaltung. Von uns wird bei einer vermieteten Eigentumswohnung die Mietverwaltung durchgeführt. Hierbei erstellen wir die Nebenkostenabrechnung für den Mieter, kümmert uns um die Neuvermietung, Abnahme und Übergabe der Wohnung sowie um den Zahlungseingang und Weiterleitung der Miete mit Mahnwesen.

Diese Aufgaben, Kosten, Rechte und Pflichten unserer Aufgaben und des Eigentümers bzw. der Eigentümergemeinschaft werden in einem Verwaltervertrag geregelt. Ergänzt wird ein solcher Verwaltervertrag durch einen Leistungskatalog. In diesem wird im Detail geregelt, welche Aufgaben durch uns zu erbringen sind, und wofür die Vertragsparteien eventuell eine Sondervergütung vereinbaren. Die Kosten unserer Leistungen stehen in Abhängigkeit zur Anzahl der Wohnungen bzw. Gewerbeeinheiten, der Stellplätze und anderer Faktoren.