Grundsätzlich ergeben sich die Rechte und Pflichten des Verwalters aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie den Bestimmungen der gültigen Teilungserklärung und den Beschlüssen der Eigentümerversammlungen.
Erstellen einer Gemeinschaftsordnung und deren Überwachung
Einberufung und Durchführung von ordentlichen und außerordentlichen Eigentümerversammlung
Durchsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlungen
Erstellen der jährlichen Wohngeldabrechnungen und Wirtschaftpläne
Einnahme der Wohngelder und deren ordnungsgemäße Abführung an die Behörden und Versorgungsträger
Gewinnbringende Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder sowie sonstiger Vermögensgegenstände
Gesamte Abwicklung mit den Behörden- und Versorgungsträgern
Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschafteigentums
Abschluss von Werk- und Leistungsverträgen sowie weiterer Rechtsgeschäfte im Namen der Eigentümergemeinschaft
Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen
Einstellen von Hilfskräften (z. B. Hauswarte) und deren Überwachung
Umsetzung von Sonderleistungen, wie z.B. Verfolgung von Ansprüchen gegenüber Dritten (z.B. Bauträger), Betreuung von Bau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen